Österreich · Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft und stille Gesellschaft
Wie eine offene Gesellschaft und eine Kommanditgesellschaft entstehen und wofür ein Kommanditist einsteht
das AktG, das GmbHG und das UGB · §§ 106, 107, 123 bis 125, 160, 162, 171 und 175 UGB
Wo das Problem liegt
Die Anmeldung einer Personengesellschaft trägt keine Mehrheitsentscheidung. Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Sprengel sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden, und die Anmeldung hat die in § 106 UGB genannten Tatsachen zu enthalten. Die Anmeldungen sind von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken (§ 107 Absatz 1 UGB), und die Gesellschafter, welche die Gesellschaft vertreten sollen, haben ihre Namensunterschrift zur Aufbewahrung bei Gericht zu zeichnen (§ 107 Absatz 2 UGB). Auch der Ausschluss eines Gesellschafters von der Vertretung, die Anordnung einer Gesamtvertretung oder einer gemischten Gesamtvertretung und jede Änderung in der Vertretungsmacht sind von sämtlichen Gesellschaftern anzumelden (§ 125 Absatz 4 UGB).
Die Haftung des Kommanditisten wird an zwei Zahlen gemessen, und nur eine davon steht im Firmenbuch. Der Kommanditist haftet den Gläubigern bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme unmittelbar, die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist, und auf Verlangen hat der Kommanditist den Gläubigern über die Höhe der geleisteten Einlage Auskunft zu geben (§ 171 Absatz 1 UGB). Die Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme sind durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung anzumelden (§ 175 UGB). Wer die Einlage leistet, aber die Leistung nicht belegen kann, steht vor dem Gläubiger wie einer, der nicht geleistet hat.
Was das Gesetz verlangt
Handeln Gesellschafter oder zur Vertretung bestellte Personen nach der Errichtung, aber vor der Entstehung der Gesellschaft in deren Namen, so werden alle Gesellschafter daraus berechtigt und verpflichtet (§ 123 Absatz 2 UGB). Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, kann ein Gesellschafter nicht ohne Zustimmung aller Gesellschafter über seinen Gesellschaftsanteil verfügen (§ 124 Absatz 1 UGB).
Die Anmeldung der Kommanditgesellschaft hat die in § 162 Absatz 1 UGB genannten Tatsachen zu enthalten, und sofern der Eintritt eines Kommanditisten unter der Bedingung der Eintragung erfolgt, hat auch der Eintretende an der Anmeldung mitzuwirken (§ 162 Absatz 2 UGB). Werden Forderungen eines Gläubigers für Leistungen, die er noch vor dem Ausscheiden eines Gesellschafters erbracht hat, erst nach Ablauf von fünf Jahren fällig, so ist der Gläubiger vom Ausscheiden des Gesellschafters zu verständigen (§ 160 Absatz 3 UGB).
Das Werkzeug, das es löst
Die Datei 101 führt die Anmeldung der offenen Gesellschaft: sie prüft die Unterschriften sämtlicher Gesellschafter, die gezeichneten Namensunterschriften der Vertretungsberechtigten und jede spätere Änderung der Vertretungsmacht. Die Datei 108 führt für jeden Kommanditisten die eingetragene Haftsumme neben der tatsächlich geleisteten Einlage, verlangt den Beleg der Leistung und nimmt jede Erhöhung oder Herabsetzung der Haftsumme samt Anmeldung auf.
Diese Lage wird von diesen Dateien des Pakets abgedeckt AT-COMPANY
- Datei 101 · Gründung und Eintragung der offenen Gesellschaft und ihr Auftreten gegenüber Dritten
- Datei 108 · Der Kommanditist, die Haftsumme und die Grenzen der fortwirkenden Haftung
Die Dateien dieser Lage
Kostenlos, nur diese Lage
Die oben genannten Arbeitsdateien decken diese Lage ab. Sie holen sie aus Ihrem kostenlosen ComplianceSME Konto, sobald die Lage eintritt, und kehren für die nächste Lage auf die Website zurück.
Holen Sie sich zuerst das Startpaket: PRINT_ME_FIRST.pdf, die Schulungsdatei T_TRAIN, die Referenzdatei T_HELP und die Datei 1, die das von den anderen Dateien verlangte ENTITY_PASSPORT.md aufbaut. Die einzelnen Lagen öffnen sich in Ihrem Konto, sobald Sie das Startpaket geholt haben.
Die Dateien dieser Lage holenDas kostenlose System
Kostenlos, mit einem kostenlosen Konto
Das ComplianceSME System für das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch ist kostenlos. Es setzt ein kostenloses ComplianceSME Konto voraus und läuft in Ihrem eigenen Claude Konto. Es enthält 180 Arbeitsdateien, die Schulungsdatei, die Referenzdatei T_HELP in drei Bänden, die Analyse der Gesetze, die Endprüfung mit der Lückenanalyse und die Berichtszusammenstellung. Holen Sie sich zuerst das Startpaket und danach die Dateien einer Lage nach der anderen, sobald die jeweilige Lage eintritt.
Das Startpaket enthält PRINT_ME_FIRST.pdf, die Schulungsdatei T_TRAIN, die Referenzdatei T_HELP und die Datei 1, die das von allen anderen Arbeitsdateien verlangte ENTITY_PASSPORT.md aufbaut. Drucken Sie PRINT_ME_FIRST.pdf aus und lesen Sie es vor jeder anderen Datei.
Das System läuft in Ihrem eigenen Claude Konto. Laden Sie die Dateien hoch, schreiben Sie START, und das System stellt eine Frage nach der anderen, bis Ihre Dokumentation aufgebaut ist, und nennt bei jedem Schritt den Paragraphen.
Das Startpaket holenComplianceSME verfolgt diese drei Gesetze und gibt Aktualisierungsdateien über die Mitgliedschaft aus, damit Sie nie mit einer überholten Fassung arbeiten. Mitgliedschaft