ComplianceSME

Österreich · Die Abschlussprüfung

Wer geprüft wird, wie der Abschlussprüfer bestellt wird und worauf sich die Prüfung erstreckt

das AktG, das GmbHG und das UGB · §§ 268 bis 270 UGB

Wo das Problem liegt

Die Wahl des Abschlussprüfers hat eine Frist, deren Versäumnis das Gericht auf den Plan ruft. Die Gesellschafter wählen den oder die Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und gegebenenfalls der Nachhaltigkeitsberichterstattung, und die Gesellschafter des Mutterunternehmens wählen den Konzernabschlussprüfer nach der Regel des § 270 Absatz 1 UGB. Ist der Abschlussprüfer bis zum Ablauf des Geschäftsjahrs nicht gewählt worden, so hat ihn das nach § 270 Absatz 4 UGB zuständige Gericht zu bestellen. Ein Wirtschaftsprüfer, der in einen Wahlvorschlag aufgenommen werden soll, hat vorher die in § 270 Absatz 1a UGB verlangten Erklärungen und Berichte vorzulegen.

Der Prüfungsvertrag lässt sich nicht beenden, weil die Ergebnisse nicht gefallen. Der Abschlussprüfer kann den Prüfungsvertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, und als wichtiger Grund ist es nicht anzusehen, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer bestehen (§ 270 Absatz 6 UGB). Kündigt der Abschlussprüfer oder wird der Vertrag aus anderen Gründen beendet, so ist unverzüglich ein neuer Abschlussprüfer zu wählen, und der bisherige hat seinen Bericht nach § 270 Absatz 7 UGB zu erstatten. Werden der Jahresabschluss oder der Lagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, so ist die Änderung dem Abschlussprüfer bekanntzugeben, der sie nach § 269 Absatz 4 UGB zu prüfen hat.

Was das Gesetz verlangt

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet worden sind (§ 269 Absatz 1 UGB). Der Konzernabschlussprüfer trägt die volle Verantwortung für den Bestätigungsvermerk zum Konzernabschluss und gegebenenfalls für den zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss (§ 269 Absatz 2 UGB). Gegenstand der Abschlussprüfung ist auch, ob ein nach § 243c oder § 267b UGB erforderlicher Corporate-Governance-Bericht aufgestellt worden ist (§ 269 Absatz 3 UGB). Wenn und soweit die Europäische Kommission internationale Prüfungsstandards übernommen hat, sind Abschlussprüfungen und Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter Beachtung dieser Grundsätze durchzuführen (§ 269a UGB).

Das Werkzeug, das es löst

Die Datei 133 stellt fest, ob die Gesellschaft prüfungspflichtig ist, führt die Wahl des Abschlussprüfers mit Datum gegen das Ende des Geschäftsjahrs und nimmt den Wahlvorschlag, die Erklärungen des Wirtschaftsprüfers und den Prüfungsvertrag auf. Sie erfasst jede Kündigung samt Grund und den Bericht des bisherigen Prüfers. Die Datei 134 führt den Gegenstand der Prüfung und hält jede Änderung des Abschlusses nach Vorlage des Prüfungsberichts samt der Nachprüfung fest.

Diese Lage wird von diesen Dateien des Pakets abgedeckt AT-COMPANY

Die Dateien dieser Lage

Kostenlos, nur diese Lage

Die oben genannten Arbeitsdateien decken diese Lage ab. Sie holen sie aus Ihrem kostenlosen ComplianceSME Konto, sobald die Lage eintritt, und kehren für die nächste Lage auf die Website zurück.

Holen Sie sich zuerst das Startpaket: PRINT_ME_FIRST.pdf, die Schulungsdatei T_TRAIN, die Referenzdatei T_HELP und die Datei 1, die das von den anderen Dateien verlangte ENTITY_PASSPORT.md aufbaut. Die einzelnen Lagen öffnen sich in Ihrem Konto, sobald Sie das Startpaket geholt haben.

Die Dateien dieser Lage holen

Das kostenlose System

Kostenlos, mit einem kostenlosen Konto

Das ComplianceSME System für das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch ist kostenlos. Es setzt ein kostenloses ComplianceSME Konto voraus und läuft in Ihrem eigenen Claude Konto. Es enthält 180 Arbeitsdateien, die Schulungsdatei, die Referenzdatei T_HELP in drei Bänden, die Analyse der Gesetze, die Endprüfung mit der Lückenanalyse und die Berichtszusammenstellung. Holen Sie sich zuerst das Startpaket und danach die Dateien einer Lage nach der anderen, sobald die jeweilige Lage eintritt.

Das Startpaket enthält PRINT_ME_FIRST.pdf, die Schulungsdatei T_TRAIN, die Referenzdatei T_HELP und die Datei 1, die das von allen anderen Arbeitsdateien verlangte ENTITY_PASSPORT.md aufbaut. Drucken Sie PRINT_ME_FIRST.pdf aus und lesen Sie es vor jeder anderen Datei.

Das System läuft in Ihrem eigenen Claude Konto. Laden Sie die Dateien hoch, schreiben Sie START, und das System stellt eine Frage nach der anderen, bis Ihre Dokumentation aufgebaut ist, und nennt bei jedem Schritt den Paragraphen.

Das Startpaket holen

ComplianceSME verfolgt diese drei Gesetze und gibt Aktualisierungsdateien über die Mitgliedschaft aus, damit Sie nie mit einer überholten Fassung arbeiten. Mitgliedschaft

Zurück zur österreichischen Bibliothek →