ComplianceSME

Österreich · Der Konzernabschluss

Was der Konzernanhang und der Konzernlagebericht enthalten und wer konsolidiert über Nachhaltigkeit berichtet

das AktG, das GmbHG und das UGB · §§ 265 bis 267c UGB

Wo das Problem liegt

Der Konzernanhang ersetzt einzelne Angaben des Anhangs durch konzernbezogene Angaben, und die Zuordnung wird leicht verwechselt. Im Konzernanhang sind anstelle der Angabe nach § 238 Absatz 1 Z 4 UGB die in § 265 Absatz 2 UGB genannten Angaben zu machen, darunter Name und Sitz der einbezogenen Unternehmen und der Anteil am Kapital der Tochterunternehmen. Die Angabe nach § 238 Absatz 1 Z 9 UGB hat sich auf das Ergebnis des Mutterunternehmens zu beziehen (§ 266 Z 1 UGB), bei den Bezügen der Organe ist nach § 266 Z 2 UGB nur die Höhe der Beträge anzugeben, und bei den Beschäftigten ist nach § 266 Z 4 UGB auf die einbezogenen Unternehmen Bezug zu nehmen.

Die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung folgt derselben Schwelle wie die einzelne, rechnet sie aber auf konsolidierter Basis. Unternehmen von öffentlichem Interesse, die Mutterunternehmen einer großen Gruppe sind und am Abschlussstichtag im Jahresdurchschnitt auf konsolidierter Basis mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, haben nach § 267a Absatz 1 UGB eine konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung in den Konzernlagebericht aufzunehmen. Stellt das Mutterunternehmen erhebliche Unterschiede zwischen den Risiken der Gruppe und denen einzelner Tochterunternehmen fest, so gilt § 267a Absatz 6 UGB. Der Konzernlagebericht ist im ESEF-Format zu erstellen (§ 267a Absatz 11 UGB).

Was das Gesetz verlangt

Bei der Angabe nach § 237 Absatz 1 Z 5 UGB ist auf Verbindlichkeiten Bedacht zu nehmen, für die von einbezogenen Unternehmen dingliche Sicherheiten bestellt sind (§ 266 Z 3 UGB), und bei Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen werden Geschäfte, die bei der Konsolidierung weggelassen werden, nach § 266 Z 5 UGB nicht berücksichtigt.

Im Konzernlagebericht sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns nach § 267 Absatz 1 UGB darzustellen, und er hat eine angemessene Analyse nach § 267 Absatz 2 UGB zu enthalten. Er hat Informationen über die wichtigsten immateriellen Ressourcen zu enthalten und die Abhängigkeit von ihnen zu erläutern (§ 267 Absatz 2a UGB) und auf die in § 267 Absatz 3 UGB aufgezählten Punkte einzugehen. Bei einem börsenotierten Mutterunternehmen hat er die Angaben nach § 267 Absatz 3a UGB zu enthalten, bei einem Mutterunternehmen nach § 189a Z 1 lit a UGB die Angaben nach § 267 Absatz 3b UGB zum internen Kontrollsystem und zum Risikomanagementsystem des Konzerns.

Ein börsenotiertes Mutterunternehmen hat nach § 267b UGB einen konsolidierten Corporate-Governance-Bericht aufzustellen und offenzulegen. Die gesetzlichen Vertreter eines großen Mutterunternehmens haben nach § 267c Absatz 1 UGB einen konsolidierten Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen aufzustellen, wenn das Unternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie oder auf dem Gebiet des Holzeinschlags in Primärwäldern tätig ist. Die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung hat die Angaben nach § 267a Absatz 2 UGB und, was die Wertschöpfungskette betrifft, nach § 267a Absatz 4 UGB zu enthalten, sie ist nach den von der Europäischen Kommission erlassenen Standards zu erstellen (§ 267a Absatz 7 UGB), eine Befreiung tritt nur unter den Voraussetzungen des § 267a Absatz 9 UGB ein, und kapitalmarktorientierte große Mutterunternehmen dürfen sie nach § 267a Absatz 10 UGB nicht in Anspruch nehmen.

Das Werkzeug, das es löst

Die Datei 130 führt den Konzernanhang und stellt für jede konzernbezogene Angabe klar, welche Angabe des Anhangs sie ersetzt. Die Datei 131 führt den Konzernlagebericht Punkt für Punkt, schaltet die Angaben für börsenotierte Mutterunternehmen frei und nimmt den konsolidierten Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen auf. Die Datei 132 rechnet die Schwelle auf konsolidierter Basis und führt die konsolidierte Nachhaltigkeitserklärung samt jeder beanspruchten Befreiung.

Diese Lage wird von diesen Dateien des Pakets abgedeckt AT-COMPANY

Die Dateien dieser Lage

Kostenlos, nur diese Lage

Die oben genannten Arbeitsdateien decken diese Lage ab. Sie holen sie aus Ihrem kostenlosen ComplianceSME Konto, sobald die Lage eintritt, und kehren für die nächste Lage auf die Website zurück.

Holen Sie sich zuerst das Startpaket: PRINT_ME_FIRST.pdf, die Schulungsdatei T_TRAIN, die Referenzdatei T_HELP und die Datei 1, die das von den anderen Dateien verlangte ENTITY_PASSPORT.md aufbaut. Die einzelnen Lagen öffnen sich in Ihrem Konto, sobald Sie das Startpaket geholt haben.

Die Dateien dieser Lage holen

Das kostenlose System

Kostenlos, mit einem kostenlosen Konto

Das ComplianceSME System für das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz und das Unternehmensgesetzbuch ist kostenlos. Es setzt ein kostenloses ComplianceSME Konto voraus und läuft in Ihrem eigenen Claude Konto. Es enthält 180 Arbeitsdateien, die Schulungsdatei, die Referenzdatei T_HELP in drei Bänden, die Analyse der Gesetze, die Endprüfung mit der Lückenanalyse und die Berichtszusammenstellung. Holen Sie sich zuerst das Startpaket und danach die Dateien einer Lage nach der anderen, sobald die jeweilige Lage eintritt.

Das Startpaket enthält PRINT_ME_FIRST.pdf, die Schulungsdatei T_TRAIN, die Referenzdatei T_HELP und die Datei 1, die das von allen anderen Arbeitsdateien verlangte ENTITY_PASSPORT.md aufbaut. Drucken Sie PRINT_ME_FIRST.pdf aus und lesen Sie es vor jeder anderen Datei.

Das System läuft in Ihrem eigenen Claude Konto. Laden Sie die Dateien hoch, schreiben Sie START, und das System stellt eine Frage nach der anderen, bis Ihre Dokumentation aufgebaut ist, und nennt bei jedem Schritt den Paragraphen.

Das Startpaket holen

ComplianceSME verfolgt diese drei Gesetze und gibt Aktualisierungsdateien über die Mitgliedschaft aus, damit Sie nie mit einer überholten Fassung arbeiten. Mitgliedschaft

Zurück zur österreichischen Bibliothek →