Deutschland · Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft
Der Inhalt des Lageberichts, die übernahmerechtlichen Angaben und die Erklärung zur Unternehmensführung
das AktG, das GmbHG und das HGB · §§ 289, 289a und 289f HGB
Wo das Problem liegt
Der Lagebericht ist keine Zusammenfassung des Abschlusses, sondern eine eigene Analyse mit Zukunftsbezug. Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so darzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird (§ 289 Absatz 1 Satz 1 HGB). Er hat eine ausgewogene und umfassende Analyse zu enthalten, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entspricht (§ 289 Absatz 1 Satz 2 HGB). In die Analyse sind die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren einzubeziehen (§ 289 Absatz 1 Satz 3 HGB), und die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken ist zu beurteilen und zu erläutern (§ 289 Absatz 1 Satz 4 HGB).
Die Erklärung zur Unternehmensführung ist ein eigener Abschnitt mit eigenen Pflichtangaben, und die Auslagerung auf die Internetseite ist nur mit Bezugnahme zulässig. Börsennotierte Aktiengesellschaften und die im Gesetz gleichgestellten Gesellschaften haben in den Lagebericht eine Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen (§ 289f Absatz 1 Satz 1 HGB). Sie kann auch auf der Internetseite öffentlich zugänglich gemacht werden (§ 289f Absatz 1 Satz 2 HGB), und in diesem Fall ist in den Lagebericht eine Bezugnahme mit der Angabe der Internetseite aufzunehmen (§ 289f Absatz 1 Satz 3 HGB). Verfolgt eine Gesellschaft kein Diversitätskonzept, so hat sie dies in der Erklärung darzulegen (§ 289f Absatz 5 HGB).
Was das Gesetz verlangt
Im Lagebericht ist auch auf die Risikomanagementziele und Methoden der Gesellschaft und die weiteren im Gesetz aufgezählten Punkte einzugehen (§ 289 Absatz 2 Satz 1 HGB). Sind im Anhang bestimmte aktienrechtliche Angaben zu machen, so ist im Lagebericht darauf zu verweisen (§ 289 Absatz 2 Satz 3 HGB). Bei einer großen Kapitalgesellschaft gilt die Analysepflicht entsprechend für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (§ 289 Absatz 3 HGB), und kapitalmarktorientierte Gesellschaften haben die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems zu beschreiben (§ 289 Absatz 4 HGB).
Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die einen organisierten Markt durch stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, haben die im Gesetz aufgezählten übernahmerechtlichen Angaben zu machen (§ 289a Satz 1 HGB). Ein Teil dieser Angaben kann unterbleiben, soweit er im Anhang zu machen ist (§ 289a Satz 2 HGB), und in diesem Fall ist im Lagebericht darauf zu verweisen (§ 289a Satz 3 HGB). Weitere Angaben können unterbleiben, soweit sie geeignet sind, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen (§ 289a Satz 4 HGB).
In die Erklärung zur Unternehmensführung sind die Entsprechenserklärung nach dem Aktiengesetz und die weiteren im Gesetz aufgezählten Angaben aufzunehmen (§ 289f Absatz 2 HGB). Auf börsennotierte Kommanditgesellschaften auf Aktien sind diese Vorschriften entsprechend anzuwenden (§ 289f Absatz 3 HGB). Andere Kapitalgesellschaften haben in ihren Lagebericht als gesonderten Abschnitt eine Erklärung mit den gesetzlich verlangten Festlegungen und Begründungen aufzunehmen (§ 289f Absatz 4 Satz 1 HGB), und Gesellschaften ohne Lageberichtspflicht haben eine entsprechende Erklärung zu erstellen (§ 289f Absatz 4 Satz 3 HGB).
Das Werkzeug, das es löst
Die Dateien 152 und 153 des Systems DE-COMPANY nehmen diesen Bereich auf. Die Datei 152 geht den Inhalt des Lageberichts nach § 289 HGB Satz für Satz durch, verlangt die Leistungsindikatoren und die Prognose und fragt bei großen und bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften die zusätzlichen Angaben ab. Die Datei 153 prüft die übernahmerechtlichen Angaben nach § 289a HGB und geht die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB einschließlich des Diversitätskonzepts und einer etwaigen Auslagerung auf die Internetseite durch.
Diese Lage wird von diesen Dateien des Pakets abgedeckt DE-COMPANY
- Datei 152 · Der Inhalt des Lageberichts
- Datei 153 · Zusätzliche Anforderungen an eine börsennotierte Gesellschaft und die Erklärung zur Unternehmensführung
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